Bewirtungsbeleg

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Ein Bewirtungsbeleg kann bei einem Geschäftsessen vom Kellner angefordert werden, sodass vom Unternehmer 70% des Betrages steuerlich abgesetzt werden kann. 30% können nicht abgesetzt werden, da dies der geschätzte Eigenanteil des Unternehmers am Essen ist. Beim Vorsteuerabzug kann aber 100% der Umsatzsteuer des Geschäftsessens geltend gemacht werden.

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